Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 22.04.1980 - VI 164/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.10.1986 - VIII R 1/85
Verfassungsmäßigkeit - Betriebsausgabe - Geldbuße - Abschöpfung des …
In der Rechtsprechung der Finanzgerichte -FG- (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 30. Januar 1980 V 33/78 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 321, und des Niedersächsischen FG vom 22. April 1980 VI 164/78 , EFG 1980, 415) wurden Bußgelder, die das Bundeskartellamt gemäß § 38 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB ) i.V.m. § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten ( OWiG ) einer Personenvereinigung oder juristischen Person auferlegt hatte, insoweit als abziehbare Betriebsausgaben beurteilt, als mit der Geldbuße der aus der Zuwiderhandlung erzielte Mehrerlös abgeschöpft werden sollte. - BFH, 07.02.1990 - I R 145/87
Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung …
Die vom FA gegen das Urteil des Niedersächsischen FG VI 164/78 erhobene Revision wies der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9. Mai 1984 I R 130/80 aufgrund des bindenden Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21. November 1983 GrS 3/82 (BFHE 140, 62, BStBl II 1984, 166) als unbegründet zurück.